Nachunternehmer für Abbruch, Entkernungund Schadstoffsanierung in Berlin und Umland
Eigene Mitarbeiter, keine Leiharbeit. Abrechnung nach § 13b UStG möglich. Fester Ansprechpartner für die gesamte Projektlaufzeit.
Eigene Mitarbeiter, keine Leiharbeit. Abrechnung nach § 13b UStG möglich. Fester Ansprechpartner für die gesamte Projektlaufzeit.
Vollständiger oder teilweiser Rückbau, abgestimmt auf Ihren Bauzeitplan. Auch bei laufendem Betrieb im Umfeld.
Ausstattung, Elektro, Sanitär — bis zum Rohbauzustand, vor Sanierung oder Umbau.
Asbest nach TRGS 519, KMF, PAK und HBCD — innen und außen, mit Freimessprotokoll und Entsorgungsnachweis je Charge.
Über 125.000 m² zurückgebaut und saniert, mehr als 100 Projekte in Berlin und Umland — mit Fotos von den Baustellen.
Gewerk, ungefährer Umfang, gewünschter Zeitraum. Ausschreibungsunterlagen oder Leistungsverzeichnis gerne mitschicken.
Ja. Als Nachunternehmer für Bauleistungen rechnen wir im Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG ab, sofern die Voraussetzungen beim Auftraggeber vorliegen.
Ausschließlich eigene, feste Mitarbeiter. Keine Leiharbeit. Das gilt für Abbruch, Entkernung und Schadstoffsanierung gleichermaßen.
Das hängt vom Projektumfang ab. Bei Bedarf arbeiten wir zusätzlich mit bekannten, geprüften Subunternehmern, um auch größere oder terminlich enge Projekte zuverlässig abzudecken.
Nach Sichtung der Ausschreibungsunterlagen oder einer Begehung meist innerhalb weniger Werktage. Bei einfachen Leistungsverzeichnissen oft schneller.
Ja, das ist einer unserer Schwerpunkte. TRGS 519, KMF und PAK — inklusive Freimessung durch ein unabhängiges Messinstitut und vollständiger Entsorgungsdokumentation, die Sie an Ihren Auftraggeber weitergeben können.
Mit einem festen Ansprechpartner Ihrerseits und regelmäßiger Terminabstimmung, damit sich unsere Arbeiten sauber in Ihren Bauzeitplan einfügen.