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Ratgeber

Wie oft muss ein Treppenhaus gereinigt werden?Turnus je Objektart, Leistungsumfang und was Hausverwaltungen wirklich beschäftigt

Kurz gesagt: Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Etabliert hat sich ein- bis zweimal wöchentlich — abhängig von der Zahl der Wohneinheiten je Aufgang, dem Bodenbelag im Eingangsbereich und der Jahreszeit. Dieser Beitrag zeigt, welcher Turnus zu welchem Objekt passt und was in ein sauberes Leistungsverzeichnis gehört.

Die Faustregel

Ein- bis zweimal pro Woche —
und dann kommt es darauf an.

Für ein normales Wohnhaus in Berlin hat sich ein- bis zweimal wöchentlich etabliert. Die tatsächlich sinnvolle Frequenz hängt aber an drei Faktoren, die von Objekt zu Objekt stark schwanken.

Wer pauschal einmal pro Woche für alle Objekte im Bestand festlegt, zahlt bei manchen zu viel und bekommt bei anderen ständig Beschwerden.

Die drei Faktoren

Wohneinheiten je Aufgang: Ein Aufgang mit vier Wohnungen verschmutzt langsamer als einer mit zwölf.

Bodenbelag im Eingangsbereich: Heller Naturstein zeigt jeden Schuhabdruck, robuste dunkle Fliesen verzeihen mehr.

Jahreszeit: Im Winter mit Streusalz, Schneematsch und Laub steigt der Bedarf deutlich. Manche Objekte brauchen von November bis März einen Zusatztermin.

Orientierung

Welche Frequenz für welches Objekt

Zweimal wöchentlich

Große Aufgänge ab etwa acht Wohneinheiten, Objekte mit Gewerbeeinheit im Erdgeschoss, Häuser an stark befahrenen Straßen, Altbauten mit hellem Bodenbelag im Eingang.

Einmal wöchentlich

Der Regelfall für die meisten Wohnhäuser: vier bis acht Einheiten je Aufgang, durchschnittliche Nutzung, keine Besonderheiten.

Alle zwei Wochen

Kleine Objekte mit wenigen Einheiten, ruhige Wohnlagen ohne Durchgangsverkehr. Funktioniert, solange die Bewohner mitziehen — bei Beschwerden ist das der erste Punkt, an dem man nachjustiert.

Für Hausverwaltungen mit mehreren Objekten sinnvoller als eine Pauschalregel: je Objekt festlegen und nach den ersten Monaten prüfen, wo nachgesteuert werden muss.

Leistungsumfang

Was zur Treppenhausreinigung gehört

Die meisten Streitfälle zwischen Verwaltung und Dienstleister entstehen, weil nie schriftlich festgehalten wurde, was zu welchem Turnus gehört. Ein sauberes Leistungsverzeichnis unterscheidet drei Ebenen:

Bei jedem Einsatz

Treppen und Podeste feucht wischen, Eingangsbereich und Windfang, Handläufe und Geländer abwischen, Fußmatten reinigen, Aufzugskabine, Papier und Unrat entfernen.

Wöchentlich bis monatlich

Briefkastenanlage, Klingeltableau, Sockelleisten, Fensterbänke im Treppenhaus, Kellerabgang, Lichtschalter und Griffbereiche, Spinnweben in den Ecken.

Nach Vereinbarung

Treppenhausfenster, Müllstandplatz, Kellergänge, Fahrradkeller, Hofflächen, Grundreinigung der Böden ein- bis zweimal jährlich.

Für Hausverwaltungen

Das eigentliche Problem ist nicht der Preis

In Gesprächen mit Verwaltungen hören wir selten, dass der bisherige Dienstleister zu teuer war. Was wir hören: ständig neue Gesichter, niemand erreichbar, und die Beschwerden der Mieter landen bei der Verwaltung statt beim Dienstleister.

Deshalb arbeiten wir mit festen Kräften je Objekt und einer festen Objektleitung als Ansprechpartner. Beanstandungen gehen direkt dorthin, nicht über Ihren Schreibtisch.

Mehrere Objekte im Bestand?

Wir übernehmen auch Objektpakete. Sinnvoll ist, mit zwei bis drei Objekten zu starten — dann sehen Sie, ob die Zusammenarbeit trägt, bevor Sie den ganzen Bestand umstellen.

Die Besichtigung machen wir für alle Objekte gemeinsam, das Angebot bekommen Sie je Objekt getrennt ausgewiesen.

Weiterlesen: Anbieter wechseln  ·  Was kostet Büroreinigung?  ·  Alle Beiträge

Häufige Fragen

Weitere Fragen dazu

Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Etabliert hat sich ein- bis zweimal wöchentlich, abhängig von der Zahl der Wohneinheiten je Aufgang, dem Bodenbelag und der Jahreszeit. Im Winter mit Streusalz und Schneematsch brauchen viele Objekte einen Zusatztermin. Was im Mietvertrag oder in der Hausordnung vereinbart ist, geht der Faustregel vor.

Die Kosten sind grundsätzlich als Betriebskosten auf die Mieter umlagefähig, wenn das im Mietvertrag vereinbart ist. Das gilt für die Reinigung durch einen Dienstleister ebenso wie für Eigenleistung der Verwaltung. Details regelt die Betriebskostenverordnung — im Zweifel klärt das Ihre Verwaltung oder ein Fachanwalt.

Ja, das ist sogar unsere Empfehlung. Starten Sie mit zwei bis drei Objekten. Nach ein paar Monaten sehen Sie, ob die Zusammenarbeit trägt — und wir sehen, ob unsere Kalkulation für Ihren Bestand passt. Erst danach macht eine Erweiterung Sinn.

Die Beschwerde geht an unsere Objektleitung, nicht an Sie. Wir arbeiten nach und klären gleichzeitig die Ursache. Häufen sich Beanstandungen an derselben Stelle, stimmt meist nicht die Arbeitsweise, sondern der Turnus oder der Zeitansatz — dann passen wir den Plan an, statt jede Woche nachzuarbeiten.

Nein. Räum- und Streupflicht bedeutet Verkehrssicherungspflicht mit entsprechender Haftung, und dafür sind wir nicht aufgestellt. Das sagen wir lieber offen, als eine Leistung zu übernehmen, bei der im Schadensfall Fragen offenbleiben. Regelmäßige Reinigung von Eingangsbereichen, Höfen und Müllstandplätzen machen wir.

Besichtigung innerhalb von 48 Stunden, Angebot kurz darauf. Der Start hängt danach an Ihrer Kündigungsfrist beim bisherigen Dienstleister. Die Einweisung unserer Kräfte legen wir davor, damit vom ersten Tag an nichts liegen bleibt.

Konkretes Objekt? Wir schauen es uns an.

Kostenlose Besichtigung innerhalb von 48 Stunden in Berlin und Umland. Danach ein Angebot mit ausgewiesenem Zeitansatz — nicht nur eine Endsumme.

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