Ihre Dokumentation
- Analyseergebnis des Labors zur Materialprobe
- Kopie der behördlichen Anzeige mit Eingangsbestätigung
- Freimessprotokoll des unabhängigen Messinstituts
- Entsorgungsnachweise je Charge mit Wiegescheinen
- Fotodokumentation des Zustands vor und nach der Maßnahme
Fehlen diese Unterlagen, ist die Sanierung faktisch nicht belegbar — auch wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde.
- Anzeigefrist
- min. 7 Kalendertage
- Behörde Berlin
- LAGetSi
- Freimessung
- unabhängiges Institut
- Unsere Sachkunde
- gültig bis 04/2027
Wie lange dauert das Ganze?
Von der ersten Anfrage bis zum Abtragbeginn sind realistisch drei bis vier Wochen einzuplanen — vorausgesetzt, es liegt bereits ein Gutachten vor.
Die Zeit verteilt sich etwa so: Begehung und Aufmaß innerhalb weniger Tage nach Anfrage, Angebotserstellung wenige Tage, dann Ihre Entscheidung, danach Arbeitsplan und Anzeige mit der Sieben-Tage-Frist. Liegt noch kein Gutachten vor, kommen Probenahme und Analyse mit einigen Werktagen hinzu.
Die reine Ausführungszeit hängt vom Umfang ab: Ein Kellerboden ist eine Sache von Tagen, ein 1.500-Quadratmeter-Dach mit sechs Lagen dauert mehrere Wochen.
Weitere Fragen dazu
Die Anzeige erstattet der ausführende Betrieb, nicht der Bauherr. Als Auftraggeber sollten Sie sich aber die Anzeige mit Eingangsbestätigung aushändigen lassen. In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig.
Die Aufsichtsbehörde kann die Arbeiten stoppen, es drohen Bußgelder. Praktisch häufiger ist ein anderes Problem: Ohne Anzeige gibt es keine ordentliche Freimessung und keine saubere Nachweiskette. Damit fehlen Ihnen später genau die Unterlagen, die bei Verkauf, Vermietung oder im Versicherungsfall verlangt werden.
In begründeten Ausnahmefällen — etwa bei Gefahr im Verzug nach einem Sturmschaden — sind Abweichungen möglich, das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Planen Sie nicht damit. Bei regulären Bauvorhaben ist die Frist fest einzukalkulieren.
Ein unabhängiges Messinstitut, nicht der ausführende Betrieb — das ist der Sinn der Sache. Gemessen wird die Faserkonzentration in der Luft des abgeschotteten Bereichs nach Abtrag und Feinreinigung. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut.
Für gewerbliche Arbeiten ist die Sachkunde nach TRGS 519 zwingend. Privatpersonen unterliegen dem Arbeitsschutzrecht nicht in gleicher Weise, wir raten aber dringend ab: Die Fasern sind unsichtbar, bleiben lange in der Luft, und die gesundheitlichen Folgen zeigen sich erst nach Jahrzehnten. Dazu kommt, dass das Material über eine dokumentierte Nachweiskette entsorgt werden muss.
Konkreter Fall? Wir schauen es uns an.
Kostenloses Aufmaß vor Ort in Berlin und Umland, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Liegt ein Schadstoffgutachten vor, gerne mitschicken.