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Ratgeber

Asbestsanierung anmeldenFristen, Zuständigkeit und der Ablauf nach TRGS 519 in sieben Schritten

Kurz gesagt: Die Anzeige muss der Behörde mindestens sieben Kalendertage vor Beginn der Arbeiten vorliegen — in Berlin beim LAGetSi. Sie wird vom ausführenden Betrieb erstattet, nicht vom Bauherrn. Dieser Beitrag zeigt den kompletten Ablauf von der Sachkunde bis zur Freimessung und welche Unterlagen Sie am Ende in der Hand haben sollten.

Die Frist

Sieben Kalendertage —
und die zählen wirklich.

Die Anzeige muss der zuständigen Behörde mindestens sieben Kalendertage vor Beginn der Arbeiten vorliegen. Kalendertage, nicht Werktage — Wochenenden zählen mit.

In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig. Die Anzeige erstattet der ausführende Betrieb, nicht der Bauherr.

Diese Frist ist der häufigste Grund für Verzögerungen bei Bauprojekten mit Asbestfund. Wer am Montag den Fund meldet und am Mittwoch weiterarbeiten will, hat ein Terminproblem. Deshalb lohnt es sich, den Schadstoffverdacht vor Ausschreibung oder Baubeginn zu klären.

Ablauf

Von der Anzeige bis zur Freigabe

01

Sachkunde nachweisen

Der ausführende Betrieb muss über sachkundiges Personal nach TRGS 519 verfügen. Ohne diesen Nachweis darf kein Unternehmen gewerblich an asbesthaltigen Bauteilen arbeiten — unabhängig davon, wie einfach die Arbeit erscheint.

02

Arbeits- und Sicherheitsplan erstellen

Der Plan beschreibt das konkrete Vorgehen: Abschottung, Absaugung, Schutzausrüstung, Entsorgungswege, Notfallmaßnahmen. Er ist objektbezogen, nicht als Vorlage verwendbar.

03

Behördliche Anzeige einreichen

Mit Angaben zu Objekt, Art und Menge des Materials, Verfahren, Zeitraum und verantwortlichen Personen. Frist: mindestens sieben Kalendertage vor Beginn.

04

Schwarzbereich einrichten

Abschottung des Arbeitsbereichs mit Folie, Unterdruckhaltung über Filteranlagen, Personen- und Materialschleuse. Bei Außenarbeiten entsprechend angepasste Maßnahmen.

05

Abtrag und Verpackung

Abtrag mit staubarmen Verfahren, Verpackung direkt im Arbeitsbereich in reißfeste Big Bags — nicht erst außerhalb der Abschottung.

06

Feinreinigung und Freimessung

Nach dem Abtrag wird der Bereich feingereinigt. Die Freimessung führt ein unabhängiges Messinstitut durch, nicht der ausführende Betrieb. Erst nach dem Ergebnis wird der Bereich freigegeben.

07

Entsorgung und Nachweise

Deklaration als gefährlicher Abfall, Entsorgung in zugelassenen Anlagen, Nachweisführung über das elektronische Verfahren. Sie erhalten Freimessprotokoll und Entsorgungsnachweise.

Unterlagen

Was Sie am Ende in der Hand haben

Diese Dokumente sollten Sie sich aushändigen lassen und dauerhaft aufbewahren — sie werden bei Verkauf, Vermietung und im Versicherungsfall verlangt:

Ihre Dokumentation

  • Analyseergebnis des Labors zur Materialprobe
  • Kopie der behördlichen Anzeige mit Eingangsbestätigung
  • Freimessprotokoll des unabhängigen Messinstituts
  • Entsorgungsnachweise je Charge mit Wiegescheinen
  • Fotodokumentation des Zustands vor und nach der Maßnahme

Fehlen diese Unterlagen, ist die Sanierung faktisch nicht belegbar — auch wenn sie fachgerecht ausgeführt wurde.

Anzeigefrist
min. 7 Kalendertage
Behörde Berlin
LAGetSi
Freimessung
unabhängiges Institut
Unsere Sachkunde
gültig bis 04/2027
Realistisch planen

Wie lange dauert das Ganze?

Von der ersten Anfrage bis zum Abtragbeginn sind realistisch drei bis vier Wochen einzuplanen — vorausgesetzt, es liegt bereits ein Gutachten vor.

Die Zeit verteilt sich etwa so: Begehung und Aufmaß innerhalb weniger Tage nach Anfrage, Angebotserstellung wenige Tage, dann Ihre Entscheidung, danach Arbeitsplan und Anzeige mit der Sieben-Tage-Frist. Liegt noch kein Gutachten vor, kommen Probenahme und Analyse mit einigen Werktagen hinzu.

Die reine Ausführungszeit hängt vom Umfang ab: Ein Kellerboden ist eine Sache von Tagen, ein 1.500-Quadratmeter-Dach mit sechs Lagen dauert mehrere Wochen.

→ Asbestsanierung Berlin

Häufige Fragen

Weitere Fragen dazu

Die Anzeige erstattet der ausführende Betrieb, nicht der Bauherr. Als Auftraggeber sollten Sie sich aber die Anzeige mit Eingangsbestätigung aushändigen lassen. In Berlin ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi) zuständig.

Die Aufsichtsbehörde kann die Arbeiten stoppen, es drohen Bußgelder. Praktisch häufiger ist ein anderes Problem: Ohne Anzeige gibt es keine ordentliche Freimessung und keine saubere Nachweiskette. Damit fehlen Ihnen später genau die Unterlagen, die bei Verkauf, Vermietung oder im Versicherungsfall verlangt werden.

In begründeten Ausnahmefällen — etwa bei Gefahr im Verzug nach einem Sturmschaden — sind Abweichungen möglich, das entscheidet die Behörde im Einzelfall. Planen Sie nicht damit. Bei regulären Bauvorhaben ist die Frist fest einzukalkulieren.

Ein unabhängiges Messinstitut, nicht der ausführende Betrieb — das ist der Sinn der Sache. Gemessen wird die Faserkonzentration in der Luft des abgeschotteten Bereichs nach Abtrag und Feinreinigung. Erst nach Vorliegen des Ergebnisses wird der Bereich freigegeben und die Abschottung zurückgebaut.

Für gewerbliche Arbeiten ist die Sachkunde nach TRGS 519 zwingend. Privatpersonen unterliegen dem Arbeitsschutzrecht nicht in gleicher Weise, wir raten aber dringend ab: Die Fasern sind unsichtbar, bleiben lange in der Luft, und die gesundheitlichen Folgen zeigen sich erst nach Jahrzehnten. Dazu kommt, dass das Material über eine dokumentierte Nachweiskette entsorgt werden muss.

Konkreter Fall? Wir schauen es uns an.

Kostenloses Aufmaß vor Ort in Berlin und Umland, Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden. Liegt ein Schadstoffgutachten vor, gerne mitschicken.

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